Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor,
mit 1. September trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Damit wurde die bisher verfassungsrechtlich verankerte Amtsverschwiegenheit aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt. Diese beruht auf zwei Säulen: auf einer proaktiven Informationspflicht und auf dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen (Informationserteilung bei Anfrage).
Was bedeutet das für Sie und Ihre Schule?
Wie bisher stellen Schulen umfassende Auskünfte auf ihrer Website bereit und beantworten Routineanfragen.
Wie gehen Sie mit Informationsanfragen um?
Alle komplexen Anfragen sowie Anfragen, die sich unmittelbar auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, sind schnellstmöglich an die Bildungsdirektion (IFG-Adresse siehe unten) weiterzuleiten.
Unterstützungsmaterialien
Um Sie bestmöglich bei diesem Thema zu unterstützen, finden Sie in einem eigenen Bereich zum IFG im Bildungsportal (bip.gv.at/ifg) folgende Unterlagen:
- In der Handreichung für Schulleitungen finden Sie alle Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz sowie v.a. Beispiele, die bei der Entscheidung unterstützen, welche Fragen Sie selbst beantworten und welche Fragen unbedingt in den Verantwortungsbereich der Bildungsdirektion fallen.
- Eine Grafik zum Ausdrucken, die den Prozess der Anfragenbeantwortung veranschaulicht.
Bitte nutzen Sie diese Materialien! Die Informationen zum Bildungsportal sowie eine Anleitung zum Einstieg haben Sie per Mail am 1. September von BMB erhalten.
Für Anfragen zum IFG an die Bildungsdirektion verwenden Sie bitte folgende Adresse:
Über das Thema informieren wir auch im nächsten Treffpunkt online am 23. September und beantworten dort gerne Ihre Fragen.