Das Land Vorarlberg gründet deshalb die „Schulische Assistenz und Freizeitbetreuung GmbH“. „Einerseits wird den Personen mit der GmbH ein attraktives Anstellungsverhältnis geboten und andererseits kommt den Schulen die notwendige personelle Entlastung zu“, betont Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink.
Im letzten Jahr und auch im Regierungsprogramm der Bundesregierung hat sich verstärkt abgezeichnet, dass der Bund eine klare Unterscheidung zwischen Lehrpersonal und Assistenzpersonal verfolgt. Daher darf schulisches Assistenzpersonal ohne Matura (bzw. ohne Meisterprüfung oder einer Ausbildung für Lehrpersonen) nach den Vorgaben des Bundes nicht mehr von der Bildungsdirektion angestellt werden. Um den Lehrbetrieb in der gewohnten Form aufrecht zu erhalten, etwa für die 1:1-Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, hat sich das Land dazu entschlossen, eine GmbH zu gründen. Diese soll – in enger Abstimmung mit der Bildungsdirektion – als Dienstgeberin des schulischen Assistenzpersonals fungieren, das künftig eingestellt wird.
In einem weiteren Schritt soll bei der GmbH beschäftigtes Personal auch zur Unterstützung der Gemeinden und privaten Trägern als Schulerhalter bei ihrer Aufgabe der Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulformen (GTS) zum Einsatz kommen. „So entlasten wir die Erhalter und schaffen gleichzeitig ein attraktives Anstellungsverhältnis für die im Freizeitteil der GTS tätigen Pädagoginnen und Pädagogen“, so Schöbi-Fink.