Schulbezogene Veranstaltungen

Die Bildungsdirektion kann eine Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung erklären, sofern mehr als eine Schule davon betroffen ist. Dies ist in §13a des Schulunterrichtsgesetzes geregelt.

Veranstaltungen, die von der Bildungsdirektion zur schulbezogenen Veranstaltung erklärtet werden, werden im Verordnungsblatt und in der folgenden Tabelle veröffentlicht.

Schulbezogene Veranstaltungen 2025/26
Name der Veranstaltung Datum Verordnungsblatt
Schulsportveranstaltungen Schuljahr 2025/26 Nr.