Die Bildungsdirektion kann eine Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung erklären, sofern mehr als eine Schule davon betroffen ist. Dies ist in §13a des Schulunterrichtsgesetzes geregelt.
Veranstaltungen, die von der Bildungsdirektion zur schulbezogenen Veranstaltung erklärtet werden, werden im Verordnungsblatt und in der folgenden Tabelle veröffentlicht.
Name der Veranstaltung | Datum | Verordnungsblatt |
---|---|---|
Schulsportveranstaltungen | Schuljahr 2025/26 | Nr. |