Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist mit dem 1. September 2025 in Kraft getreten. Das Gesetz besteht aus zwei Säulen:
- proaktive Veröffentlichungspflicht
Informationen von allgemeinem Interesse sind von informationspflichtigen Organen zu veröffentlichen - Grundrecht auf Zugang zu Information auf Antrag
Jede Person kann ein „Informationsbegehren“ an informationspflichtige Organe stellen (ifg@bildung-vbg.gv.at)