Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!
Nachdem in letzter Zeit mehrere Amoklauf-Drohungen an Vorarlberger Schulen entdeckt wurden und dies insbesondere für die Schulleitung jedes Mal eine große Arbeitsbelastung und Aufregung verursacht hat, wenden wir uns in diesem Zusammenhang an alle Schulen.
Auch wenn die Taten sehr wahrscheinlich in Zusammenhang mit einem TikTok-Trend stehen und aufgrund der medialen Berichterstattung auch ein Nachahmungseffekt eingetreten ist, ist jeder Fund ernst zu nehmen und unmittelbar der Polizei und dem/der SQM zu melden. In gemeinsamer Abstimmung wird dann das weitere Vorgehen geprüft. Eine Information an Eltern, Schüler/innen und Lehrpersonen erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit der Polizei, um der Gerüchteküche zuvorzukommen. Bitte stimmen Sie auch Medienanfragen mit der polizeilichen Ermittlungsarbeit ab bzw. verweisen Sie direkt an die Polizei oder die Bildungsdirektion. Sollte es Bedarf an psychologischer Unterstützung geben, kontaktieren Sie bitte die Schulpsychologie.
Zur allgemeinen Vorgehensweise im Falle von Gefährdungsszenarien verweisen wir auf unseren Krisenplan für Notfälle an Schulen.
Gleichzeitig ist es nun auch notwendig, bereits präventiv an den Schulen auf die Konsequenzen einer solchen Straftat hinzuweisen. Besprechen Sie am besten in einer Lehrerkonferenz, ob und wie das Problem im Unterricht thematisiert werden kann, um den Schüler/innen mögliche Auswirkungen bewusst zu machen. Dazu können folgende Überlegungen hilfreich sein:
- Jede Drohung muss ernst genommen werden, da die Sicherheit von Schüler/innen und Lehrpersonen an der Schule an erster Stelle steht. Es darf zu keiner Verharmlosung kommen.
- Für Schule und Polizei wird durch jede Drohung ein großer Aufwand ausgelöst. Es werden umfangreiche Ermittlungen mit Spurensuche, Schriftproben etc. eingeleitet, ein Sicherheitskonzept muss ausgearbeitet werden und vor allem verursacht das Polizeiaufgebot hohe Kosten und benötigen Personalkapazitäten, die auch an anderer Stelle dringend benötigt werden.
- Lehrkräfte und Schüler haben sich für Befragungen zur Verfügung zu stellen und haben sachdienliche Hinweise den Ermittlungsbehörden bekannt zu geben. Davon betroffen sind auch die sozialen Medien. Postings, die in diesem Zusammenhang in den sozialen Medien verbreitet werden und gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz verstoßen, werden allenfalls zur Anzeige gebracht.
- Es wird grundsätzlich daran festgehalten, dass der Unterricht unter den polizeilichen Schutzmaßnahmen immer regulär stattfindet. Die Aussicht auf einen schulfreien Tag besteht nicht. Damit würden wir ein falsches Signal setzen, darin sind sich Polizei, Bildungsdirektion und Schulleitungen einig.
- Eine Drohung dieser Art ist kein Spaß und auch kein Bagatelldelikt. Die Polizei ermittelt in jedem Fall wegen des Verdachts auf Gefährliche Drohung. Bei Strafmündigkeit sieht das Strafgesetzbuch bei einer Verurteilung auch Freiheitsstrafen vor. Die anfallenden Kosten der Einsatzkräfte sind zu ersetzen und können mehrere Tausende Euro ausmachen. Als schulrechtliche Konsequenz droht zudem eine Suspendierung, möglicherweise auch ein gänzlicher Schulausschluss. Auch die Kinder- und Jugendhilfe kann mit einer Gefährdungsmeldung eingeschaltet werden.
- Nicht zuletzt können solche Drohungen auch Angst, Unsicherheit und Stress bei Mitschüler/innen auslösen, die eine psychologische Unterstützung und Betreuung erfordern.
Leider ist einzelnen Schüler/innen die Tragweite dieses Handelns offenbar nicht bewusst. Wir hoffen, mit dieser Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit ein Umdenken bewirken und weitere Vorfälle verhindern zu können.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bildungsdirektion
Dr. Heiko Richter
Bildungsdirektor