Einführung von ISO.Web Schooloffice

Betrifft: Pflichtschulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Sinne einer effizienten und modernen Schulverwaltung hat sich die Bildungsdirektion für Vorarlberg entschlossen, Dienstpostaussendungen an die Schulleitungen über ein neues elektronisches Kommunikationssystem zu verteilen. Zwischen der Bildungsdirektion für Vorarlberg und Schulen wird zukünftig “ISO.Web Schooloffice” eingesetzt. Ein wesentlicher Bestandteil von ISO.Web ist die Online-Bewerberplattform „Get your Teacher“. 

Zur sinnvollen und zeitgerechten Nutzung von “ISO.Web Schooloffice” wird für alle Schulleiterinnen und Schulleiter eine Schulung angeboten. Die Einladungen zu dieser Online-Schulung werden wir Ihnen sehr zeitnah kommen lassen.

Die Einschulung wird in zwei Schritten erfolgen:

  • Im ersten Teil wird die Online-Bewerberplattform vorgestellt. Schon seit der letzten Bewerberperiode für das Schuljahr 2023/24 sind die Bewerbungen über die Onlineplattform https://bewerbung.bildung.gv.at erfolgreich abgewickelt worden. 
  • Im zweiten Teil der Schulung wird ISO.Web als neues elektronischen Kommunikationsmittel zwischen der Bildungsdirektion für Vorarlberg und den Schulen vorgestellt. 

Was erwartet Sie im zweiten Teil der Einschulung:

ISO.Web als elektronisches Aktensystem: Zur sinnvollen und zeitgerechten Nutzung von ISO.Web werden alle Schulleiter und Schulleiterinnen angehalten, regelmäßig den Posteingang im ISO.Web zu überprüfen.

Die Schulen werden ersucht, Geschäftsstücke ebenfalls in dieser elektronischen Form zu übermitteln. Ausgenommen sind Geschäftsstücke, die auch bisher im Original vorzulegen waren, wie etwa:

  • Rechnungen (z.B. für Bezugsvorschuss/Geldaushilfe)
  • Bankauftragserklärung
  • Amtsärztliche Gutachten
  • Umfangreiche Unterlagen, deren einscannen nicht zweckmäßig ist (z.B. Studienbücher oder Unterlagen zum Besoldungsdienstalter)

Eine zusätzliche Weiterleitung der bereits elektronisch übermittelten Unterlagen auf herkömmlichem Weg per Post sowie die Verwendung anderer Transportschienen (z.B. E-Mail) ist zu vermeiden. Wird dennoch zu einem elektronischen Akt ein Originaldokument auf postalischem Weg nachgesendet, ist dies – um die Aktenzuordnung zu erleichtern und eine Doppelprotokollierung zu verhindern – auf dem Schriftstück zu vermerken.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schulleitung wie auch bei der herkömmlichen Übermittlung für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der elektronisch übermittelten Geschäftsstücke verantwortlich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bildungsdirektion
Michael Rüdisser


Abteilung Präs/1 – Zentralverwaltung und IKT
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz
Telefon: +43 5574 4960 - 550
E-Mail: michael.ruedisser@bildung-vbg.gv.at

Veröffentlicht am 04.04.2024