Den ganzen Juni 2024 bis zum Ende des Unterrichtsjahres fördert das BMBWF Schulen, die eine bewegungs- und sportbezogene KlassenChallenge entwickeln und eine Schulklasse einer anderen Schule einladen, die KlassenChallenge anzunehmen. Lediglich bei einer KlassenChallenge in der Sportart Schwimmen, die in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durchgeführt wird, muss keine andere Schulklasse miteinbezogen werden.
Der Zuschuss des BMBWF dient dazu, die Kosten der Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schülerinnen und Schüler für die Organisation der Aktivität sowie für die Personalkosten externer Expertinnen und Experten zu reduzieren.
Was wird unter einer KlassenChallenge verstanden?
Eine „Challenge“ ist ein „Herausforderung“. Eine Herausforderung ist eine Aufgabe, die als anspruchsvoll, als außergewöhnlich und als interessant empfunden wird und somit einen besonderen Reiz hat. Im Projekt KlassenChallenge setzt sich eine Schulklasse ein herausforderndes Ziel mit bewegungs- und sportbezogenem Inhalt. Innerhalb dieser Zielsetzung kann sich wiederum jede Schülerin bzw. jeder Schüler einer individuellen Herausforderung stellen und damit einen wichtigen Beitrag für die KlassenChallenge leisten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können: Personalkosten für qualifizierte externe Anleiterinnen und Anleiter aus Sportvereinen sowie zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts in Schwimmen; Transportkosten der Schülerinnen und Schüler zu und von einer externen Sportstätte; Eintrittskosten für Schülerinnen und Schüler in eine externe Sportstätte; Kosten für die Ablegung eines Schwimmabzeichens; Mietkosten für Sportmaterial, das für die Durchführung einer förderbaren KlassenChallenge am Schulstandort benötigt wird.
Nicht gefördert werden: Kosten, die keine unabdingbare Voraussetzung zur Umsetzung einer Aktivität darstellen (z. B. Verpflegung und damit im Zusammenhang stehende Leistungen bei Sportfesten, T-Shirts, Pokale, Urkunden); Kosten, die für die Teilnahme von Lehrpersonen anfallen; Kosten für Regional-, Landes- und/oder Bundesschulsportmeisterschaften; Anschaffung von Schulausstattung (technische Geräte, Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel, Turn- und Sportgeräte) für eine weitere Verwendung an der Schule; Kosten für Aufstiegshilfen (z. B. Seilbahnen, Sessellifte); Stornokosten.
Was muss sonst noch beachtet werden?
Es können im Wege der Schulleitung Anträge für mehrere Klassen der eigenen Schule, jedoch jeweils nur ein Antrag für ein und dieselbe Schulklasse für eine KlassenChallenge eingebracht werden. Eine Schulklasse kann jeweils nur von einer Schulklasse einer anderen Schule zu einer KlassenChallenge eingeladen („gechallenged“) werden.
Förderanträge können Ende April und längstens bis zum 26. Juni 2024 (23:59 Uhr) im Wege der Schulleitung durch eine Lehrperson/Schulleitung jeweils VOR der Durchführung der jeweiligen Aktivität eingebracht werden. Die Durchführung der Aktivität muss zwischen 27. Mai 2024 und dem Ende des Unterrichtsjahres in den einzelnen Bundesländern erfolgen.
Die sport- und bewegungsbezogenen Zusatzaktivitäten können im Rahmen von Schulveranstaltungen oder schulbezogenen Veranstaltungen (z. B. die KlassenChallenge findet innerhalb eines eintägigen Schwimmunterrichts außerhalb des Schulstandortes statt; eine SchulChallenge findet im Rahmen eines Sportfestes statt, bei denen Sportvereine oder externe Sportanbieter unterstützen und sportliche Aktivitäten zur Erreichung der SchulChallenge durchführen) stattfinden.
Wann startet die Antragstellung?
Die Antragstellung für die KlassenChallenge startet Ende April. Weitere Informationen werden über ein Rundeschreiben des BMBWF demnächst kommuniziert, bzw. finden Sie diese Informationen dann auch hier auf der Plattform zur Antragstellung.
Weitere Fragen?
Mit Fragen wenden Sie sich bitte an office@klassenchallenge.at an die Fit Sport Austria GmbH.
Beispiele für KlassenChallenges
Eine Schulklasse setzt sich z.B. das Ziel,
- eine Klassen-Weitsprungweite von z. B. 100 Meter, eine Klassen-Gesamt-60m Zeit unter z. B. 5 min und eine Klassen-Gesamt-Weitwurfweite im Schlagball von z. B. einem Kilometer zu erreichen. Bei diesen 3 Teil-Challenges zählt das Ergebnis jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers, um das bestmögliche Gesamtergebnis zu erzielen. Will man bei ungleicher Schüler/innenanzahl der beiden vergleichenden Schulklassen einen Gleichstand herstellen, so gibt es keine Streichresultate, sondern ausgewählte Schülerinnen der Schulklasse mit geringerer Schülerinnenanzahl können zweimal antreten, oder aber es wird einfach die Gesamtleistung der Schulklasse durch die Anzahl der Schülerinnen dividiert, um einen vergleichbaren Wert zu erhalten.
- einen Hochseilgarten zu besuchen und eine vorher festgelegte Anzahl von Parkourelementen zu bewältigen. Dazu wird es eventuell notwendig sein, mutige Schülerinnen oder Schüler mit weniger mutigen Schülerinnen oder Schülern in Kleinteams zusammenzustellen, um in Teamarbeit möglichst viele Elemente zu schaffen.
- beim Schwimmen als Schulklasse eine vorher festgelegte Weite im Tauchen zu schaffen. Auch hier zählt der Beitrag jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers um das angestrebte Ergebnis zu erreichen – es zählt jeder Meter!
- Zirkus- und Akrobatikelemente in unterschiedlicher Schwierigkeit zu erlernen. Dazu können in einem ersten Schritt die Zirkus- und Akrobatikelemente Schwierigkeitsklassen zugeordnet werden und jede Schülerin/jeder Schüler wählt sich ein bestimmtes Element aus, das er bis zum Präsentationstag erlernen will. Die Schulklasse erzielt damit ein herausforderndes Gesamtergebnis, von dem zu Beginn nicht sicher war, ob sie es auch erreichen wird. Externe Expertinnen bzw. Experten können eingeladen werden, um Tipps und Tricks bei den Zirkus- und Akrobatikelementen zu vermitteln.
- das Motto „Klein gegen Groß“ umzusetzen. Dahingehend überlegt sich eine Volksschulklasse eine KlassenChallenge und fordert eine Oberstufenklasse heraus, die Challenge ebenfalls auszuprobieren.