Informationen für Eltern aus der Ukraine

Herzlich willkommen in Vorarlberg! Gerne unterstützen wir Sie und Ihr Kind in allen Belangen des Schulbesuchs.

 

Muss mein Kind die Schule in Vorarlberg besuchen?

Alle Kinder im schulpflichtigen Alter, die sich „dauernd" in Österreich aufhalten, sind unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Aufenthaltsstatus verpflichtet, die Schule zu besuchen. Von einem dauernden Aufenthalt ist auszugehen, wenn sie sich bis auf Weiteres, also nicht nur vorübergehend, an einem bestimmten Ort aufhalten bzw. sie die Absicht haben, sich dort länger – so etwa für die Mindestdauer einer Beurteilungsperiode/eines Semesters – aufzuhalten. Im Fall ukrainischer Flüchtlingskinder und -jugendlicher ist ein Aufenthalt bis auf Weiteres anzunehmen und daher unterliegen sie auch den Bestimmungen der Schulpflicht. Der Schulbesuch kann dazu beitragen, den traumatischen Erlebnissen eine Tagesstruktur und Kontakt mit Gleichaltrigen entgegenzusetzen. 

 

Wie bekomme ich einen Schulplatz für mein Kind?

Schulpflichtige Schüler/innen können ihre Schulpflicht grundsätzlich an jeder öffentlichen Schule oder Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht erfüllen. Auf die Aufnahme in die öffentlichen Pflichtschulen (Volksschule, Sonderschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Berufsschule bei vorhandenem Lehr- oder Ausbildungsvertrag) besteht ein Rechtsanspruch. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit der Gemeinde oder der Schule im Ort auf.

Nicht mehr schulpflichtige Schüler/innen und Jugendliche, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, um dem Unterricht folgen zu können, können als außerordentliche Schülerinnen und Schüler die Schule im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorschriften (z.B. Aufnahmevoraussetzungen) in Österreich besuchen, sofern die Schule noch über entsprechende Kapazitäten verfügt. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Auf Grund der aktuellen Situation dieser Jugendlichen wird jedoch empfohlen, ihnen flexibel und standortbezogen Schulplätze zuzuweisen und ihnen damit die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Die Bildungsdirektion hilft gerne weiter: mustafa.can@bildung-vbg.gv.at

Nehmen Sie zur Schulanmeldung Ihren Meldezettel mit Vorarlberger Adresse und das letzte Schulzeugnis aus dem Herkunftsland (falls vorhanden) mit. 

Nach der Zuteilung eines Schulplatzes ist besonders wichtig: 

  • Bleiben Sie in Kontakt mit der Schulleitung und den Lehrpersonen. 
  • Üben Sie den Weg zur Schule mit Ihrem Kind.

 

Ansprechperson in der Bildungsdirektion

Dipl.Päd. Mustafa Can
Bahnhofstraße 12
6900 Bregenz
Tel: 05574/4960-312
E-Mail: mustafa.can@bildung-vbg.gv.at

Veröffentlicht am 12.09.2022