Die Ausbildungspflicht kann auf folgende Arten erfüllt werden:
- Schulbesuch (AHS, BMS oder BHS) oder privater Unterricht
 - Berufliche Ausbildung (Lehre, Überbetriebliche Lehrausbildung, Teilqualifikation)
 - Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
 - Besuch von Kursen für schulische Externistenprüfungen oder einzelne Ausbildungen (z.B. Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss oder auf Berufsausbildungsmaßnahmen)
 - Teilnahme an Maßnahmen für Jugendliche mit Assistenzbedarf
 - Beschäftigung, die im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehen ist
 
Neben einer bundesweiten Koordinierungsstelle gibt es zur Gewährleistung der Ausbildung von Jugendlichen in jedem Bundesland eine eigene Koordinierungsstelle.
Koordinierungsstelle Vorarlberg
AusBildung bis 18
Anton-Schneider-Straße 2
6900 Bregenz
T +43 664 88 93 12 68
service@kost-vorarlberg.at
www.kost-vorarlberg.at/