Ausbildungspflicht

Für Jugendliche in Österreich gibt es seit 2017 eine Ausbildungspflicht: Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass Jugendliche nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bis 18 Jahre eine weitere Ausbildung bekommen. Sie können entweder eine weiterführende Schule besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine sonstige Ausbildung (z.B. ein Praktikum) machen.

Die Ausbildungspflicht kann auf folgende Arten erfüllt werden:

  • Schulbesuch (AHS, BMS oder BHS) oder privater Unterricht
  • Berufliche Ausbildung (Lehre, Überbetriebliche Lehrausbildung, Teilqualifikation)
  • Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
  • Besuch von Kursen für schulische Externistenprüfungen oder einzelne Ausbildungen (z.B. Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss oder auf Berufsausbildungsmaßnahmen)
  • Teilnahme an Maßnahmen für Jugendliche mit Assistenzbedarf
  • Beschäftigung, die im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehen ist

Neben einer bundesweiten Koordinierungsstelle gibt es zur Gewährleistung der Ausbildung von Jugendlichen in jedem Bundesland eine eigene Koordinierungsstelle.

Koordinierungsstelle Vorarlberg
AusBildung bis 18
Anton-Schneider-Straße 2
6900 Bregenz
T +43 664 88 93 12 68
service@kost-vorarlberg.at
https://www.kost-vorarlberg.at/bifokostwp/

Veröffentlicht am 24.02.2022