Schulpflicht

Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre.

Die allgemeine Schulpflicht wird durch den Besuch der nachstehend angeführten Schularten erfüllt:

In den ersten vier Schulstufen durch den Besuch der Volksschule oder Sonderschule; im 5. bis 8. Schuljahr durch den Besuch der Mittelschule, der allgemein bildenden höheren Schule, der Volksschul- oder Sonderschuloberstufe.

Im 9. Schuljahr durch den Besuch der Polytechnischen Schule, durch den Weiterbesuch einer Mittel- oder Sonderschule, einer Berufsvorbereitungsklasse für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder durch den Besuch einer mittleren bzw. höheren Schule.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und mit Genehmigung des/der zuständigen Leiters/Leiterin der Bildungsregion kann die Schulpflicht auch durch einen häuslichen Unterricht erfüllt werden.

Zur Anrechnung eines Schulbesuches im Ausland ist ein jährliches Ansuchen der Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

Bei Fragen im Bereich Pflichtschulen:

Veröffentlicht am 06.10.2022