Schulische Tagesbetreuung (Ganztägige Schulform – GTS)
Durch die ganztägigen Schulformen bekommen Kinder mehr Zeit und Raum, um in Gruppen individuell gefördert zu werden, die Hausaufgaben zu meistern und gemeinsam Antworten auf spannende Fragen zu finden. Diese Schulformen unterstützen zudem die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In Schulen, die eine ganztägige Schulform anbieten, werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut.
Die ganztägige Schulform wird in Unterricht und Betreuungsteil gegliedert. Der Betreuungsteil umfasst Lern- und Freizeiten, einschließlich einer Mittagsbetreuung. Bei der GTS in der getrennten Form findet im Anschluss an den Vormittagsunterricht die Betreuung statt, während sich bei der GTS in verschränkter Form Unterricht und Betreuungsteil im Laufe eines ganzen Tages abwechseln. Die schulische Tagesbetreuung sieht jedenfalls eine Betreuung von 08:00 bis 16:00 Uhr vor, wobei die Zeiten bei Bedarf von 07:00 bis 18:00 Uhr ausgedehnt werden können.
Der Bedarf an einer schulischen Tagesbetreuung ist jährlich durch die Schulleitung zu erheben.
Interessiert? Dann melden auch Sie Ihr Kind für eine ganztägige Schulform an. Informationen zur Anmeldung erhalten Sie am Schulstandort.
Gründung einer ganztägigen Schulform durch Bewilligung der Bildungsdirektion
Die Bestimmung einer Schule als ganztägige Schulform ist der erste Schritt zur ganztägigen Schulform. Sie ist in § 11 Schulerhaltungsgesetz geregelt und ist Sache des jeweiligen Schulerhalters (meist die Gemeinde). Somit entscheidet der jeweilige Schulerhalter darüber, ob eine Schule als ganztägige Schulform geführt wird. Zu beachten ist, dass vor der Bestimmung als ganztägige Schulform die betroffenen Eltern und Lehrer zu hören sind.
Die Bestimmung als ganztägige Schulform muss von der Bildungsdirektion bewilligt werden. Dazu stellt der Schulerhalter ein schriftliches Ansuchen auf Bewilligung der Bestimmung als ganztägige Schulform an die Bildungsdirektion für Vorarlberg (schulrecht@bildung-vbg.gv.at). Die Ansuchen sind bis spätestens 1. Juni vor Beginn jenes Schuljahres einzubringen, ab dem die Schule als ganztägige Schule geführt werden soll.
Voraussetzung für die Bewilligung der Bildungsdirektion sind, dass
- die stellenplanmäßigen und sonstigen personellen Voraussetzungen für die Betreuung der Schulkinder gegeben sind,
- die Schule nach der räumlichen und sonstigen Ausstattung geeignet ist,
- mindestens sieben Schulkinder für den Betreuungsteil angemeldet sind.
Ansprechpartner/innen:
Allgemeine Fragen und Beratung zur GTS für Schulen und Gemeinden:
Bildungsdirektion für Vorarlberg
Mag. Christina Blum
05574/4960 459
christina.blum@bildung-vbg.gv.at
Für pädagogische Fragen:
Schulqualitätsmanagement
https://www.bildung-vbg.gv.at/ueber-
uns/paedagogischer-
bereich/bildungsregionen.html
Für Fragen zur Bedarfserhebung und dem Eröffnungsbericht:
Bildungsdirektion für Vorarlberg Zuständige/r Sachbearbeiter/in Präs/3
05574/ 4960 (plus DW Sachbearbeiter/in)
vorname.nachname@bildung-vbg.gv.at
Für Fragen zur GTS-Bewilligung:
Bildungsdirektion für Vorarlberg
Abteilung Präs/2
05574/ 4960 641
schulrecht@bildung-vbg.gv.at
Nachfolgende Bereiche fallen in die Zuständigkeit der Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa) des Amtes der Vorarlberger Landesregierung:
- außerschulische Tagesbetreuung
- Personalkostenförderung ganztägiger Schulformen und außerschulischer Tagesbetreuung
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Kontakte dazu finden Sie unter nachfolgendem Link: