Auftrag

Untersuchung/Beratung/Behandlung eines/r Schülers/in

In der Regel verläuft eine schulpsychologische Untersuchung/Beratung nach folgendem Schema:

Wenn Sie eine Anfrage an uns haben, melden Sie sich bitte in Absprache mit Ihrem Direktor/Ihrer Direktorin direkt bei uns.

Wir klären dann den genauen Auftrag, die Erwartungen, Fragen und Zielvorstellungen mit Ihnen oder Ihrer Leitung und/oder mit den Eltern.

Bei Bedarf besprechen wir uns zur Klärung des Auftrages anschließend auch mit den schulnahen Netzwerkpartnern (FIDS, SPB, BL, SchuSo). Hier wird dann fallweise nochmal überlegt und abgesprochen, wer für die Beantwortung Ihrer Fragestellung am hilfreichsten ist.

Für die Fallaufnahme benötigen wir nach dem ersten Clearing eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten und nach Absprache einen von Ihnen ausgefüllten Lehrer/innenbericht.

Die notwendigen Unterlagen finden Sie hier immer auf dem aktuellsten Stand: Service/Downloads
Bei akuten Fällen können Sie oder Ihr/e Direktor/in natürlich immer ohne Formalitäten mit uns Kontakt aufnehmen.
Im Clearing entscheiden wir mit Ihnen, welche Vorgehensweise die passendste ist.

Der Auftrag kann rein anamnestisch, diagnostisch, beratend, durch psychologische Behandlung und Weiterempfehlung bearbeitet werden. Oft ergeben sich Einzeltermine mit Ihrer/m Schüler/in. Diese sollten Sie von Ihrem/r Direktor/in bekommen oder erfragen.

Zumeist beenden wir unsere Tätigkeit nach Erledigung des Auftrages mit einem gemeinsamen Abschlussgespräch mit Ihnen als Klassenlehrer/in und den Eltern.

Manchmal senden wir im Anschluss einen Bericht unserer Tätigkeit, schriftliche Vereinbarungen oder ein Gutachten an die Schule, das Elternhaus und schulnahe Systempartner (DM, Pädagogische Berater:innen, Schulsozialarbeiter:innen).

Veröffentlicht am 13.12.2019