Umsetzung an Schulen

Begabungs- und Begabtenförderung wird sichtbar an folgenden Maßnahmen, die Ausdruck finden sollen im standortbezogenen Förderkonzept jeder Schule:

Gestaltung des pädagogischen Angebots

  • Individualisierung, Personalisierung und Differenzierung im Unterricht (z.B. Arbeit an Interessen und Neigungen der Lernenden, Wahlmöglichkeiten bei Schul- und Hausübungen, Wochenplan, offene Aufgaben, Beschleunigung, Anreicherung, Komprimierung, Drehtürmodell)
  • Spezielle Kurs- und Unterrichtsangebote (z.B. Workshops, Unverbindliche Übungen, Freifächer)
  • Projektarbeit (z.B. Erstellung eines Interessenportfolios, Projekt-, Talente-, Thementage)
  • Inspirierende und stimulierende Begegnung mit Expertinnen und Experten
  • Kooperationen mit außerschulischen Partnern (z.B. aus den Bereichen Sport, Musik, Kunst & Kultur, MINT)
  • Teilnahme an Wettbewerben und Vorbereitung darauf
  • Wahrnehmung und Würdigung besonderer Leistungen
  • Beratung, Coaching und Mentoring von Lernenden und Eltern (z.B. zur weiteren Stärkung von Begabungen, außerschulische Fördermöglichkeiten, Abklärung von Hochbegabung)
  • Expertise am Standort, kontinuierliche Fort- und Weiterbildung im Umgang mit Diversität und Begabungs- und Begabtenförderung

Information und Beratung

  • Die Möglichkeiten der Begabungsförderung inner- und außerhalb der Schule sind Eltern und Schulen bekannt.
  • Die Teilnahme an Wettbewerben und die Nutzung außerschulischer Angebote werden beworben und angeregt.
  • Fachliche Beratung von Schulen und Eltern ist in den Bildungsregionen etabliert (Pädagogische Beratung und Diversitätsmanagement).
  • Die Schulpsychologie bietet Beratung und Abklärung (z.B. für die frühzeitige Einschulung, das Überspringen von Schulstufen).
  • Es gibt z. B. Vorbereitungskurse zur Teilnahme an Wettbewerben/Olympiaden.
  • Es gibt eine Vernetzung und Koordination der Schulen zum Thema (regional und landesweit).

Ressourcen für Entwicklung

  • Ressourcen für die Weiterentwicklung der Begabungs- und Begabtenförderung stehen zur Verfügung. Pflichtschulen können im Rahmen der Bedarfsmeldung zusätzliche Ressourcen beantragen (Kriterien).
Veröffentlicht am 21.09.2023